Selbständig werden: die Niederlassungsgenehmigung
Brauche ich eine Genehmigung, um ein Geschäft zu eröffnen?
Was das Gesetz sagt
- Wer regelmäßig und gewinnorientiert selbständig in Handel, Handwerk, Industrie oder bestimmten freien Berufen tätig ist, braucht eine Niederlassungsgenehmigung (Art. 1).
- Sie ist vor Beginn der Tätigkeit nötig (Art. 3).
- Der Minister erteilt sie, wenn die Bedingungen zu Niederlassung, Leumund und Qualifikation erfüllt sind (Art. 3).
Achtung
- Tätigkeit ohne Genehmigung wird gesetzlich bestraft (Art. 39): vor dem Start beantragen.
Wer hilft
Offizielle Quelle : Loi du 2 septembre 2011 réglementant l’accès aux professions d’artisan, de commerçant, d’industriel ainsi qu’à certaines professions libérales (version consolidée du 1.9.2023) · Geprüft am 21.10.2026