Droit ClairLuxemburger Recht, einfach erklärt
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Selbständig werden: die Niederlassungsgenehmigung

Brauche ich eine Genehmigung, um ein Geschäft zu eröffnen?

Was das Gesetz sagt

  • Wer regelmäßig und gewinnorientiert selbständig in Handel, Handwerk, Industrie oder bestimmten freien Berufen tätig ist, braucht eine Niederlassungsgenehmigung (Art. 1).
  • Sie ist vor Beginn der Tätigkeit nötig (Art. 3).
  • Der Minister erteilt sie, wenn die Bedingungen zu Niederlassung, Leumund und Qualifikation erfüllt sind (Art. 3).

Achtung

  • Tätigkeit ohne Genehmigung wird gesetzlich bestraft (Art. 39): vor dem Start beantragen.

Wer hilft

Offizielle Quelle : Loi du 2 septembre 2011 réglementant l’accès aux professions d’artisan, de commerçant, d’industriel ainsi qu’à certaines professions libérales (version consolidée du 1.9.2023) · Geprüft am 21.10.2026