Kündigung: die Kündigungsfrist
Wie lang ist die Frist, wenn der Arbeitgeber kündigt?
Was das Gesetz sagt
- Die Kündigung muss per Einschreiben mitgeteilt werden (oder durch Ihre Unterschrift auf einer Kopie des Schreibens) (Art. L. 124-3).
- Zwei Monate Frist bei weniger als fünf Jahren beim selben Arbeitgeber (Art. L. 124-3).
- Vier Monate bei fünf bis unter zehn Jahren (Art. L. 124-3).
- Sechs Monate ab zehn Jahren (Art. L. 124-3).
Achtung
- Die Frist beginnt am 15. des Monats, wenn die Kündigung vor dem 15. zugeht, sonst am 1. des Folgemonats (Art. L. 124-3).
- Es gibt weitere kurze Fristen (Gründe anfragen, Kündigung anfechten): lassen Sie sich schnell beraten.
Wer hilft
Offizielle Quelle : Code du travail (version du 26.7.2026) · Geprüft am 21.10.2026