EU-Bürger: nach Luxemburg ziehen
Muss ich mich anmelden, und wann?
Was das Gesetz sagt
- Mit gültigem Personalausweis oder Reisepass dürfen Sie bis zu drei Monate bleiben (Art. 5).
- Über drei Monate hinaus müssen Sie arbeiten (angestellt oder selbständig), oder genug Geld und eine Krankenversicherung haben, oder Student mit Geld und Versicherung sein (Art. 6).
- Wer länger als drei Monate bleibt, beantragt innerhalb von drei Monaten nach Ankunft bei der Wohnsitzgemeinde eine Anmeldebescheinigung (Art. 8).
- Die Bescheinigung wird sofort ausgestellt, sobald die Unterlagen vorliegen (Art. 8).
Achtung
- Die Bescheinigung begründet kein Aufenthaltsrecht: entscheidend ist, dass die Bedingungen von Art. 6 erfüllt sind (Art. 8).
Wer hilft
Offizielle Quelle : Loi du 29 août 2008 sur la libre circulation des personnes et l’immigration (version consolidée du 12.6.2026) · Geprüft am 21.10.2026