Droit ClairLuxemburger Recht, einfach erklärt
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EU-Bürger: nach Luxemburg ziehen

Muss ich mich anmelden, und wann?

Was das Gesetz sagt

  • Mit gültigem Personalausweis oder Reisepass dürfen Sie bis zu drei Monate bleiben (Art. 5).
  • Über drei Monate hinaus müssen Sie arbeiten (angestellt oder selbständig), oder genug Geld und eine Krankenversicherung haben, oder Student mit Geld und Versicherung sein (Art. 6).
  • Wer länger als drei Monate bleibt, beantragt innerhalb von drei Monaten nach Ankunft bei der Wohnsitzgemeinde eine Anmeldebescheinigung (Art. 8).
  • Die Bescheinigung wird sofort ausgestellt, sobald die Unterlagen vorliegen (Art. 8).

Achtung

  • Die Bescheinigung begründet kein Aufenthaltsrecht: entscheidend ist, dass die Bedingungen von Art. 6 erfüllt sind (Art. 8).

Wer hilft

Offizielle Quelle : Loi du 29 août 2008 sur la libre circulation des personnes et l’immigration (version consolidée du 12.6.2026) · Geprüft am 21.10.2026