Familie nachholen (Drittstaaten)
Familiennachzug für Nicht-EU-Bürger.
Was das Gesetz sagt
- Sie brauchen einen Aufenthaltstitel von mindestens einem Jahr und eine begründete Aussicht auf einen langfristigen Aufenthalt (Art. 69).
- Sie brauchen ein festes, regelmäßiges und ausreichendes Einkommen, eine angemessene Wohnung und eine Krankenversicherung für die ganze Familie (Art. 69).
- Nachziehen dürfen: der Ehegatte oder eingetragene Partner, beide über 18, und ledige Kinder unter 18, für die Sie das Sorgerecht haben und aufkommen (Art. 70).
- Bei geteiltem Sorgerecht muss der andere Elternteil zustimmen (Art. 70).
Achtung
- Unterhaltsberechtigte Eltern und erwachsene Kinder, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst versorgen können: nur mit Genehmigung des Ministers und nach 12 Monaten Aufenthalt (Art. 69 und 70).
- Kein Nachzug eines zweiten Ehegatten bei Mehrehe (Art. 70).
Wer hilft
Offizielle Quelle : Loi du 29 août 2008 sur la libre circulation des personnes et l’immigration (version consolidée du 12.6.2026) · Geprüft am 21.10.2026