Droit ClairLuxemburger Recht, einfach erklärt
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Der befristete Vertrag

Wie lange darf ein befristeter Vertrag dauern?

Was das Gesetz sagt

  • Ein befristeter Vertrag darf für denselben Arbeitnehmer 24 Monate nicht übersteigen, Verlängerungen eingerechnet (Art. L. 122-4).
  • Ein Saisonvertrag darf 10 Monate innerhalb von 12 Monaten nicht übersteigen (Art. L. 122-4).
  • Der Arbeitsminister kann ausnahmsweise eine längere Dauer für hochspezialisierte Stellen erlauben, und manche Verträge (zum Beispiel in der Forschung) dürfen bis zu 60 Monate dauern (Art. L. 122-4).

Achtung

  • Zählen Sie jede Verlängerung mit: entscheidend ist die Gesamtdauer (Art. L. 122-4).

Wer hilft

Offizielle Quelle : Code du travail (version du 26.7.2026) · Geprüft am 21.10.2026