Droit ClairLuxemburger Recht, einfach erklärt
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Die Wohngemeinschaft

Welche Regeln gelten für eine WG?

Was das Gesetz sagt

  • Eine WG braucht die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters, einen einzigen schriftlichen Mietvertrag und einen WG-Vertrag, der spätestens mit dem Mietvertrag unterschrieben wird; mindestens ein Raum oder Bad muss gemeinsam sein (Art. 2bis).
  • Der WG-Vertrag regelt mindestens die Aufteilung von Miete und Nebenkosten, ein Möbelinventar, Ein- und Auszüge, die Kaution und die Streitbeilegung (Art. 2ter).
  • Wer auszieht, kündigt mit drei Monaten Frist, gleichzeitig beim Vermieter (per Einschreiben) und bei den Mitbewohnern (Art. 2quinquies).
  • Während der Frist muss ein Nachmieter gesucht werden; eine Anzeige in zwei Luxemburger Immobilienmedien innerhalb von 15 Tagen gilt als aktive Suche (Art. 2quinquies).

Achtung

  • Ein Ehepaar oder eingetragene Partner sind keine WG (Art. 2bis).
  • Beim Auszug eines Mitbewohners ist ein Zwischenprotokoll Pflicht (Art. 2ter).

Wer hilft

Offizielle Quelle : Loi du 21 septembre 2006 sur le bail à usage d’habitation (version consolidée du 2.10.2026) · Geprüft am 21.10.2026