Die Wohngemeinschaft
Welche Regeln gelten für eine WG?
Was das Gesetz sagt
- Eine WG braucht die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters, einen einzigen schriftlichen Mietvertrag und einen WG-Vertrag, der spätestens mit dem Mietvertrag unterschrieben wird; mindestens ein Raum oder Bad muss gemeinsam sein (Art. 2bis).
- Der WG-Vertrag regelt mindestens die Aufteilung von Miete und Nebenkosten, ein Möbelinventar, Ein- und Auszüge, die Kaution und die Streitbeilegung (Art. 2ter).
- Wer auszieht, kündigt mit drei Monaten Frist, gleichzeitig beim Vermieter (per Einschreiben) und bei den Mitbewohnern (Art. 2quinquies).
- Während der Frist muss ein Nachmieter gesucht werden; eine Anzeige in zwei Luxemburger Immobilienmedien innerhalb von 15 Tagen gilt als aktive Suche (Art. 2quinquies).
Achtung
- Ein Ehepaar oder eingetragene Partner sind keine WG (Art. 2bis).
- Beim Auszug eines Mitbewohners ist ein Zwischenprotokoll Pflicht (Art. 2ter).
Wer hilft
Offizielle Quelle : Loi du 21 septembre 2006 sur le bail à usage d’habitation (version consolidée du 2.10.2026) · Geprüft am 21.10.2026