Mobbing am Arbeitsplatz
Was sagt das Gesetz, und bin ich geschützt, wenn ich mich beschwere?
Was das Gesetz sagt
- Mobbing ist jedes wiederholte oder systematische Verhalten, das die Würde oder die psychische oder körperliche Unversehrtheit einer Person verletzt, auch durch Nachrichten außerhalb der Arbeitszeit (Art. L. 246-2).
- Der Arbeitgeber muss jedes Mobbing, von dem er weiß, sofort beenden, ohne dass die Maßnahmen dem Opfer schaden (Art. L. 246-3).
- Keine Vergeltung gegen Arbeitnehmer, die sich wehren oder aussagen; eine Vergeltungskündigung ist nichtig (Art. L. 246-4).
Achtung
- Bei einer Vergeltungskündigung haben Sie 15 Tage, um beim Präsidenten des Arbeitsgerichts die Nichtigkeit feststellen zu lassen (Art. L. 246-4).
- Halten Sie alles schriftlich fest: Daten, Nachrichten, Zeugen.
Wer hilft
Offizielle Quelle : Code du travail (version du 26.7.2026) · Geprüft am 21.10.2026