Droit ClairLuxemburger Recht, einfach erklärt
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Ein Kauf geht kaputt: die gesetzliche Gewährleistung

Wie lange haftet der Verkäufer für einen Mangel?

Was das Gesetz sagt

  • Der Verkäufer haftet für jeden Mangel, der bei Lieferung bestand und innerhalb von zwei Jahren auftritt (Art. L. 212-5).
  • Ein Mangel, der im ersten Jahr auftritt, gilt als bei Lieferung vorhanden, außer der Verkäufer beweist das Gegenteil (Art. L. 212-5).
  • Bei Gebrauchtwaren kann die Frist vertraglich verkürzt werden, aber nie unter ein Jahr (Art. L. 212-5).
  • Bei einem Gebrauchtwagen gilt diese Verkürzung nur, wenn die Erstzulassung mehr als ein Jahr zurückliegt (Art. L. 212-5).

Achtung

  • Bewahren Sie die Rechnung auf: sie belegt das Lieferdatum, ab dem die zwei Jahre laufen.

Wer hilft

Offizielle Quelle : Code de la consommation (version du 27.9.2026) · Geprüft am 21.10.2026