Schwangerschaft und Mutterschaftsurlaub
Wie viel Urlaub, und bin ich vor Kündigung geschützt?
Was das Gesetz sagt
- Vorgeburtlicher Urlaub: in den 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin dürfen Sie nicht arbeiten (Art. L. 332-1).
- Nachgeburtlicher Urlaub: 12 Wochen nach der Geburt (Art. L. 332-2).
- Kommt das Kind früher, werden nicht genommene vorgeburtliche Tage angehängt; kommt es später, wird der nachgeburtliche Urlaub nicht gekürzt (Art. L. 332-1).
- Der Arbeitgeber darf Ihnen während der ärztlich festgestellten Schwangerschaft und 12 Wochen nach der Geburt nicht kündigen; eine solche Kündigung ist nichtig (Art. L. 337-1).
Achtung
- Gekündigt, bevor Sie die Schwangerschaft gemeldet haben? Schicken Sie innerhalb von 8 Tagen ein Attest per Einschreiben (Art. L. 337-1).
- Um die Nichtigkeit feststellen zu lassen, wenden Sie sich innerhalb von 15 Tagen an den Präsidenten des Arbeitsgerichts (Art. L. 337-1).
Wer hilft
Offizielle Quelle : Code du travail (version du 26.7.2026) · Geprüft am 21.10.2026