Mein Vermieter erhöht die Miete
Wie oft und um wie viel darf die Miete steigen?
Was das Gesetz sagt
- Die Jahresmiete darf 5 % des in die Wohnung investierten Kapitals nicht übersteigen (Art. 3).
- Die Miete darf nur alle zwei Jahre angepasst werden (Art. 3).
- Diese Zweijahresfrist läuft bei einem Vermieterwechsel weiter; sie endet bei einem Mieterwechsel (Art. 3).
- Eine Erhöhung darf 10 % nicht übersteigen (Art. 3).
Achtung
- Liegt die Erhöhung über 10 %, schicken Sie dem Vermieter eine Beschwerde per Einschreiben: der Teil über 10 % ist ab der nächsten Mietzahlung nicht mehr geschuldet (Art. 3).
- Bei Streit über die Höhe der Miete kann die Mietkommission (commission des loyers) Ihrer Gemeinde angerufen werden (Art. 5 und 8).
Wer hilft
Offizielle Quelle : Loi du 21 septembre 2006 sur le bail à usage d’habitation (version consolidée du 2.10.2026) · Geprüft am 21.10.2026