Selbst kündigen
Wie kündige ich, und welche Frist gilt?
Was das Gesetz sagt
- Die Kündigung erfolgt per Einschreiben, oder indem der Arbeitgeber eine Kopie des Schreibens unterschreibt (Art. L. 124-4).
- Ihre Frist ist die Hälfte der Frist des Arbeitgebers (Art. L. 124-4): ein Monat bei weniger als fünf Jahren, zwei Monate bei fünf bis unter zehn Jahren, drei Monate ab zehn Jahren (Art. L. 124-3).
- Die Frist beginnt am 15. des Monats, wenn das Schreiben vor dem 15. zugeht, sonst am 1. des Folgemonats (Art. L. 124-4 und L. 124-3).
Achtung
- Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg oder die unterschriebene Kopie auf: dieses Datum zählt.
Wer hilft
Offizielle Quelle : Code du travail (version du 26.7.2026) · Geprüft am 21.10.2026